Wie ist der Ablauf der Behandlung?
Interessierte können mich telefonisch oder auch per Mail kontaktieren und einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Nach dem Erstgespräch erfolgen einige probatorische Termine. Diese Stunden sind dazu da, sich gegenseitig kennen zu lernen, grundlegende Informationen zu erfassen, diagnostische Untersuchungen durchzuführen (z.B. Fragebogen, Leistungsdiagnostik etc.), Ziele zu formulieren sowie zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist.
Im Verlauf dieser Kennenlern-Phase (bis zu sechs Probatorikstunden, die von der Krankenkasse ohne Antragstellung übernommen werden) entscheiden wir gemeinsam in einem Abschlussgespräch, ob eine Therapie aufgenommen wird. Soll die Psychotherapie aufgenommen werden, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Vor der Antragstellung muss eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch einen Arzt Ihrer Wahl (meist durch den Kinderarzt oder durch andere Fachärzte, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater) erfolgen.
Die Dauer der genehmigten Behandlung variiert je nach Schwere der psychischen Erkrankung (Kurzzeittherapie und Langzeittherapie). Die Eltern werden je nach Alter der Patienten unterschiedlich intensiv mit in die Behandlung eingebunden. Die Therapietermine finden meist wöchentlich am gleichen Tag/ Uhrzeit statt und dauern 50 Minuten.
Patienten ab 16 Jahren können auch ohne Einverständnis ihrer Eltern ein Erstgespräch vereinbaren.
Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich entsprechend im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen nach Antragsverfahren übernommen.
Private Krankenversicherungen & Beihilfe
Für Privatversicherte und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung analog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,16 € bis 153,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.