Wie ist der Ablauf der Behandlung?

Interessierte können mich telefonisch oder auch per Mail kontaktieren und einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Nach dem Erstgespräch erfolgen einige probatorische Termine. Diese Stunden sind dazu da, sich gegenseitig kennen zu lernen, grundlegende Informationen zu erfassen, diagnostische Untersuchungen durchzuführen (z.B. Fragebogen, Leistungsdiagnostik etc.), Ziele zu formulieren sowie zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist.

Im Verlauf dieser Kennenlern-Phase (bis zu sechs Probatorikstunden, die von der Krankenkasse ohne Antragstellung übernommen werden) entscheiden wir gemeinsam in einem Abschlussgespräch, ob eine Therapie aufgenommen wird. Soll die Psychotherapie aufgenommen werden, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Vor der Antragstellung muss eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch einen Arzt Ihrer Wahl (meist durch den Kinderarzt oder durch andere Fachärzte, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater) erfolgen.

Die Dauer der genehmigten Behandlung variiert je nach Schwere der psychischen Erkrankung (Kurzzeittherapie und Langzeittherapie). Die Eltern werden je nach Alter der Patienten unterschiedlich intensiv mit in die Behandlung eingebunden. Die Therapietermine finden meist wöchentlich am gleichen Tag/ Uhrzeit statt und dauern 50 Minuten.

Patienten ab 16 Jahren können auch ohne Einverständnis ihrer Eltern ein Erstgespräch vereinbaren.

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich entsprechend im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.

Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen nach Antragsverfahren übernommen.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Auch die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über die genauen Modalitäten zu informieren.

Selbstzahler
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).