Des weiteren biete ich folgende Leistungen an

Im Rahmen der neuen Psychotherapierichtlinie haben sich einige Veränderungen in der Behandlung und Antragstellung ergeben. Entsprechend biete ich eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie bei Indikation die Möglichkeit einer Akutbehandlung an.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde stelle ich zeitnah Termine zur Verfügung, um zu klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird (z. B. Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie). Dabei wird auch eine Beratung, Informationsvermittlung, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs und eine erste Diagnosestellung erfolgen. Ob die ggf. anzuschließende Psychotherapie auch bei mir erfolgen kann, muss in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit eines freien Therapieplatzes im Einzelfall besprochen werden.

Achtung: Die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde ist ab dem 1. April 2018 verpflichtend für Patienten, die eine weiterführende psychotherapeutische Behandlung benötigen.

Akutbehandlung
Ein weiteres neues Angebot ist die Akutbehandlung: Diese Akuttherapie erfolgt umgehend für Kinder und Jugendliche, die sehr dringend Hilfe benötigen. Sollte in der Sprechstunde eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, habe ich als Psychotherapeutin sofort die Möglichkeit eine Therapie zu beginnen, ohne einen entsprechenden Therapieantrag zu verfassen. Diese Behandlung kann bei Bedarf mit einer länger andauernden Psychotherapie (Antragsverfahren) fortgesetzt werden.

Intelligenz- und Leistungsdiagnostik
Unabhängig von einer Psychotherapie biete ich keine Intelligenz- und Leistungsdiagnostik (LRS-/Dyskalkulie) an.