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Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung erheblich. Durch Honorarkürzungen und Budgetierung drohen Praxen deutliche finanzielle Verluste, weniger Behandlungskapazitäten und noch längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Besonders problematisch ist dies, weil psychische Erkrankungen bereits heute weit verbreitet sind und hohe gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Ambulante Psychotherapie ist nachweislich wirksam, vergleichsweise kostengünstig und entlastet langfristig das Gesundheitssystem. Deshalb braucht es eine klare Ausnahme psychotherapeutischer Leistungen von Budgetierung und Kürzungen sowie den Erhalt einer verlässlichen, extrabudgetären Finanzierung.

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Hier finden Sie Pressemitteilungen zum Thema:

https://www.bptk.de/pressemitteilungen/absenkung-der-psychotherapeutischen-honorare-inakzeptabel/ 

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt

Hier gibt es eine sehr gute, ausführliche Zusammenfassung zum Thema:

https://couch-und-agora.de/kuerzung-der-psychotherapie-honorare/

Und hier eine kurze Zusammenfassung:

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